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markstar

Easy Rider

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PLZ und Wohnort: 8180 Bülach

Bike: Yamaha XVS Drag Star 1100 Classic

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19.07.2011, 20:48

Anleitung wie man ein Bike von Deutschland in die Schweiz importiert

da der euro in einem grossen tief ist lohnt sich der import allemal, auch wenn er mit etwas mehr aufwand verbunden ist!

beispiel

in der CH = 6600.- CHF
in DE = 4500.- CHF

2100 CHF ersparnis! abzüglich die import kosten



Export deutscher KFZ in die Schweiz
Der Export von KFZ aus Deutschland in die Schweiz erfordert einige wichtige Schritte, die unbedingt beachtet werden sollten, wobei deren Rangfolge jedoch nicht ausschlaggebend ist. Der Zeitpunkt des Exports sollte allerdings nicht später als drei Monate nach dem Kauf liegen. Eine Schweizer Kfz-Versicherung kann schon vor dem Import in die Schweiz beantragt werden. Die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer kann zurückerstattet werden.

1. Fahrzeugankauf beim Händler

•Wichtige Dokumente für den Export sind der Kfz-Brief und die Rechnung des Fahrzeugkaufs.
•Die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer auf das zu exportierende KFZ kann zurückerstattet werden. Diese Rückzahlung leistet der Händler, nicht das Finanzamt. Allerdings ist der Fahrzeughändler nicht zu einer nachträglichen Mehrwertsteuerrückerstattung gezwungen, weshalb es sich empfiehlt, eine eventuelle Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer gleich beim Kauf schriftlich mit dem Fahrzeughändler zu beschließen.


2. Beantragung der Exportdokumente beim Kfz-Händler
Die Exportdokumente müssen folgende Dokumente beinhalten:

•ausgefüllte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1(1)
•ausgefüllte Ausfuhranmeldung 0733
•Wichtige Informationen und Angaben für die Exportdokumente entnehmen Sie dem Kfz-Brief.
•Offiziell gilt übrigens der Fahrzeughändler als Exporteur bzw. Ausführender, während der Empfänger praktisch nur den Exportvorgang durchführt.


3. Weitere wichtige Dokumente

•Alle weiteren für den Export relevanten Dokumente erhalten Sie vom Kfz-Hersteller oder Kfz-Händler. Wichtig ist unter anderem die Fahrzeug-Ident.-Nummer, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Compliance)(2) und die Lieferantenbescheinigung des Kfz-Herstellers(1).


4. Kfz-Haftpflichtversicherung für den Export(3)

•Elementar ist natürlich eine geeignete Kfz-Haftpflichtversicherung.
•Wichtige Informationen für den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung finden Sie unter den Angaben im Kfz-Brief.
•Beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei den Dokumenten die sogenannte gelbe Versicherungsbescheinigung enthalten sein.
•Es empfiehlt sich, rechtzeitig eine geeignete Versicherung zu suchen, da nicht alle den gleichen Service anbieten. Eine Versicherung über 15 bzw. 30 Tage kosten beim ADAC beispielsweise 80 bzw. 160 Euro, egal ob mit oder ohne Mitgliedschaft.
•Geben Sie bei der Empfängeradresse die Adresse des Empfängers in der Schweiz an, um Probleme bei der Zulassungsstelle abzuwenden.
•Achtung: Vergewissern Sie sich, dass der Versicherungsbeginn zeitlich nahe dem Versicherungsabschluss liegt. Der ADAC bietet beispielsweise nur den Versicherungsbeginn innerhalb einer Woche nach Versicherungsabschluss an.


5. Kfz-Zulassung zur eigenen Ausfuhr

•Wichtige Dokumente sind der Personalausweis oder Reisepass, der Kfz-Brief und die gelbe Versicherungsbescheinigung.
•Sie erhalten für die Zulassung des Fahrzeugs folgende Dokumente: entwerteter Kfz-Brief, international gültiger Zulassungsschein und Ausfuhrkennzeichen inklusive Plakette.
•In der Versicherungsbescheinigung ist unbedingt die Schweizer Empfängeradresse anzugeben.


6. Anmeldung beim Zollamt

•Das Fahrzeug muss beim deutschen Binnenzollamt angemeldet werden.
•Wichtige Dokumente sind der Personalausweis bzw. der Reisepass, der Kfz-Brief, die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1(1), die Ausfuhranmeldung 0733 und die abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1(1)
•Sie erhalten bei der Anmeldung die jeweils einmal abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1(1) und Ausfuhranmeldung 0733.


7. Ausfuhrbestätigung

•Erforderlich, da eine Ausfuhr aus der EU vorgenommen wird. Beim Grenzzollamt beantragen.
•Wichtige Dokumente sind der Personalausweis bzw. Reisepass und die einmal abgestempelte Exportanmeldung.
•Sie erhalten vom Grenzzollamt die zweimal abgestempelte Ausfuhranmeldung 0733.
8. Einfuhr in die Schweiz

•Zuständiges Amt ist das Grenzzollamt, bei dem die Grenze überschritten wird.
•Wichtige Dokumente sind der Personalausweis bzw. Reisepass, der Schweizer Ausländerausweis, die zweimal abgestempelte Ausfuhranmeldung 0733, die Kaufrechnung, und die abgestempelte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1(1).
Zu zahlende Gebühren:

•Automobilsteuer: 4% auf den Nettowert des Fahrzeugs, Zoll und Gebühren
•Mehrwertsteuer: 7,6% auf den Nettowert des Fahrzeugs, Zoll, Automobilsteuer und Gebühren
•Gebühren: sFr 20 für den Prüfungsbericht 13.20 A
•Beim Zoll: ca. sFr 15 / 100 kg Fahrzeuggewicht (Liegt EUR.1 vor, fallen keine Zollgebühren an.)
•Sie erhalten folgende Dokumente vom Grenzzollamt: Prüfungsbericht 13.20 A inklusive Zollstempel und Stammnummer, Einfuhrformular 11.010d und Bestätigung der bezahlten Steuern.
•Stellen Sie unbedingt vorher sicher, dass das zuständige Zollamt eine Kartenzahlung anbietet. Und informieren Sie sich über die Begrenzungen Schweizer Bankkarten sowie die Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts.


9. Abschließen der Schweizer Kfz-Versicherung

•Schließen Sie unbedingt eine geeignete Kfz-Versicherung bei einer Schweizer Versicherung ab.
•Die erforderlichen Daten und Informationen finden Sie im Kfz-Brief. Wichtig sind die Fahrzeug-Ident.-Nummer und die Stammnummer, die Sie eventuell auch nachreichen können.
•Sie erhalten dann sämtliche Schweizer Versicherungsbescheinigungen.


10. Abgaswartung

•Die Abgaswartung übernimmt in der Regel eine autorisierte Schweizer Kfz-Werkstatt.
•Wichtige Informationen für die Abgaswartung entnehmen Sie dem Kfz-Brief.
•Sie erhalten von der autorisierten Werkstatt das sogenannte Abgaswartungsdokument.
•Da die Schweizer Kontrollschilder nicht dem EU-Format entsprechen, empfiehlt es sich, bei der Kfz-Werkstatt direkt nach einer geeigneten Halterung zu fragen.
11. Fahrzeugkontrolle

•Die Fahrzeugkontrolle erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des entsprechenden Schweizer Kantons.
•Wichtige Dokumente sind der Ausländerausweis, der entwertete Kfz-Brief, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, der Prüfungsbericht 13.20 A inklusive Zollstempel und Stammnummer und das Abgaswartungsdokument.
•In der Schweiz gelten besondere Regeln, was die Sauberkeit der Fahrzeuge betrifft. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass das zu exportierende Fahrzeug sowohl außen als auch innen (Motorraum inklusive) gereinigt wurde.
•Stellen Sie vor der Vereinbarung des Termins der Fahrzeugkontrolle sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente besitzen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.


12. Immatrikulation des Fahrzeugs

•Die Immatrikulation des Fahrzeugs übernimmt das Straßenverkehrsamt des jeweiligen Schweizer Wohnkantons.
•Wichtige Dokumente sind der Ausländerausweis, der Schweizer Versicherungsnachweis, der ausgefüllter Prüfungsbericht 13.20 A und das Einfuhrformular 11.010d inklusive der Bestätigung der bezahlten Steuern.
•Sie erhalten vom Straßenverkehrsamt folgende Dokumente: Schweizer Kontrollschilder und Schweizer Fahrzeugausweis (Dieser wird Ihnen eventuell per Post zugeschickt werden.)
•Wenn Sie die Halterungen für die Schweizer Kontrollschilder mitbringen, können diese sogleich angebracht werden.


13. Mehrwertsteuerrückerstattung

•Die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer auf Fahrzeuge kann vom Kfz-Händler zurückerstattet werden.
•Als wichtiges Dokument ist lediglich die zweimal abgestempelte Ausfuhranmeldung 0733 vorzuweisen.
•Sie erhalten dann vom Kfz-Händler den entsprechenden Betrag. Die Rückerstattung führt der Kfz-Händler aus, nicht das Finanzamt.



(1) Bei Fahrzeugen, welche in der EU gefertigt wurden, wird die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 abgestempelt. Die entsprechende Bestätigung der Lieferung muss natürlich vorliegen.
(2) Normalerweise ist die Erstausstellung kostenfrei. Für jede folgende Ausstellung einer EWG-Übereinstimmungsbescheinigung verlangt VW beispielsweise rund 40 Euro (CoC-Seite).

(3) Hier geht es um eine Verordnung, die den internationalen Kraftfahrzeugverkehr regelt. §7(2) sieht eine spezielle Versicherung zur Fahrzeugausfuhr mit Ausfuhrkennzeichen vor.


Quelle;
http://www.limbaecher.de/index.cfm?conte…20die%20Schweiz
und ADAC
Member of ISRA#31801, SREU#602, IG Motorrad, choppertreff.ch
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24.07.2011, 02:00

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