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markstar

Easy Rider

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27.06.2011, 01:42

Wo man besser nicht geblitzt wird. Strafenkatalog Europa

In den Ferien lässt man gerne den Alltag hinter sich und vergisst alles. Ein bisschen schneller fahren, ein bisschen wilder parkieren und zwischendurch den Daheimgebliebenen von den tollen Ferien am Telefon erzählen – während der Fahrt, versteht sich. Fern der Heimat glauben manche, dem langen Arm der Justiz entkommen und das Knöllchen einfach in die nächstbeste Tonne treten zu können. Wer sich allerdings zurück in der Schweiz in Sicherheit wiegt, der täuscht sich.

In Zürich überbringt alleine die Stadtpolizei jährlich rund 300 Bussen aus Italien, Österreich und Deutschland. Die Grundlage ist ein europäisches Abkommen für Rechtshilfegesuche, welches momentan mit diesen drei Ländern besteht. Der Verkehrssünder erhält eine Vorladung seine ausländische Busse bei der Polizei abzuholen; tut er es nicht, kann es unschöne Szenen geben. Die Polizei ist verpflichtet die Verfügung zu überbringen und schickt notfalls auch eine Streife vorbei. Ob der sündige Fahrer das Knöllchen allerdings bezahlt, darauf hat die Polizei keinen Einfluss mehr. Die Schweiz ist nicht verpflichtet, die Busse durchzusetzen.

Bussen werden nur aus Frankreich «durchgesetzt»

Eine «umfassende polizeiliche Zusammenarbeit im Bereich der Zuwiderhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften» besteht in der Schweiz nur mit Deutschland und Frankreich. Wie es beim Bundesamt für Polizei heisst, umfasst die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten die direkte Bussenzustellung, den Halterdatenaustausch sowie die Unterstützung des anderen Staates bei der Durchsetzung rechtskräftiger Bussen. Vollzogen wird das Abkommen im Moment allerdings nur mit Frankreich, und auch das nur unter der Bedingung, dass das Vergehen mindestens mit einer Busse von 70 Euro oder 100 Franken bestraft wird.

In Sicherheit sind sündige Autofahrer allerdings auch bei Bussen aus Italien, Österreich oder anderen Ländern nicht. Reist der Verkehrssünder nochmals ins Land ein, muss er mit «allfälligen Konsequenzen» rechnen, heisst es dazu beim Fedpol. Konkret: Der fehlbare Lenker muss die Busse vor Ort bezahlen. Weigert er sich, kann sein Auto beschlagnahmt werden. Oft zieht die verspätete Bezahlung eine Verdoppelung oder gar Verdreifachung der Busse nach sich. Das Fedpol empfiehlt deshalb die Bussen grundsätzlich zu bezahlen. «Der fehlbare Lenker erspart sich damit ungewollten Ärger.»

Wo der Rotlichtverstoss einen halben Monatslohn kostet

In gewissen Ländern sorgt die Polizei vor. In Slowenien etwa müssen Touristen gleich vor Ort die Busse bezahlen. Hat man das Geld nicht dabei, wird man entweder zum nächsten Geldautomaten begleitet oder der Pass wird bis zur Bezahlung beschlagnahmt.

Richtig teuer werden Übertretungen im Norden: Finnland, Schweden und auch Dänemark berechnen beispielsweise ihre Bussen nach dem Einkommen des Verkehrssünders. In Finnland muss man etwa für einen Überholverstoss mehr als zehn Tagessätze hinlegen. Bei einem Verdienst von 5000 Franken monatlich sind das rund 2500 Franken. Dagegen klingen die 350 Franken in der Schweiz nach wenig. Wo Sie sonst noch tief in die Tasche greifen müssen, zeigt die Tabelle (oben) mit dem Bussenkatalog der europäischen Länder.

:turbo

Quelle:
http://www.20min.ch/sommerspezial/story/…werden-21835832
Member of ISRA#31801, SREU#602, IG Motorrad, choppertreff.ch
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